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«Wandzeitung» vom 25.3.2017:

EIN SATZ:

Genderei.

Ei, ei, ei. LIKÖRWERBUNG.

Wohl wissend, dass Wortspiele im Genderbereich vermintes Gelände darstellen, wage ich mich aufs nicht ganz saisongemässe Glatteis und behaupte, dass es neben dem saisongerechten Osterei den Begriff Genderei gibt. Dazu muss ich – wie es einer Plauderei geziemt – etwas ausholen. Ostereier stellen traditionelle Ostergeschenke dar wie die Hasen. Und neben dem zumindest grammatikalisch männlichen Osterhasen ist wohl nicht aus Gleichstellungsgründen die Osterente getreten. Und Enten sind im Zusammenhang mit Printmedien als Fakenews avant la lettre bekannt geworden.

Damit ist der Bogen zu Genderei geschlagen, obschon die neueste Entwicklung in der kleinen, fast grossen Stadt, die wir alle gut kennen, keine Falschmeldung darstellt. Eine Motion verlangt eine Geschlechterquote von 35 % im Kader der Stadtverwaltung, unter anderem mit der Begründung, dass gemischte Teams besser arbeiten würden. Das kommt drauf an, sage ich. Bzw.: es ist kompliziert. Jedenfalls viel komplizierter, als frau denkt. Einmal ist die Zusammensetzung der jeweils innerhalb der Hierarchie Arbeitenden relevanter als die horizontale Zusammensetzung der Kaderstufe, die sich zwei Mal pro Jahr z. B. auf Schloss Wartegg zur Weiterbildung trifft. Also wäre bloss eine Quote über die jeweilige Abteilung zielführend.

Je nach geschlechtlicher Ausrichtung der Beteiligten, ist das erotische Salz in der Suppe des Verwaltens, das ursächlich für die Höchstform sein mag, nicht vorhanden. 35 % Lesben und 65 % Schwule oder, was jedes Genderherz höher schlagen liesse, 65 % Lesben und 35 % Schwule, von denen vielleicht noch die/der eine oder andere schwarz, jüdisch, Muslim, tetraplegisch oder mit Trisomie 21 gesegnet ist, bilden im Sinne eines kooperativen Eros den historischen Tiefpunkt.

Wollen wir uns nicht so einseitig auf den Eros beziehen, der wenn nicht schon verpönt, dann spätestens in einem der nächsten Vorstösse für non-compliant erklärt werden wird, und stattdessen lebenserfahrungsgeschichtliche Differenzen als Bereicherung des Arbeitsprozesses vorschreiben, dann müssten wir Minimalquoten für die bereits erwähnten und die Phantasie bei Weitem sprengende weitere Gruppen fordern. Dass diese Minderheiten niemals Quoten von 35 % erreichen können, ausser wenn zwei oder drei Personen die betreffende Kaderstufe innehaben und wir bereit sind, abzurunden, ergibt eine unmögliche Norm. Sie wäre zwar nicht die einzige, aber ein weiser Gesetzgeber, so vorhanden, versucht dies zu vermeiden. Zumal die erwähnten Minderheiten nur im Kontext mit den andern Angestellten ihren fruchtbaren Kontrast entfalten können.

Aber Hauptsache, wir haben uns des Gleichstellungsproblems mit einer neuen Regelung entledigt. Ob sie zielführend ist, kann uns gleichgültig sein.

Wenn schon der Legiferierungsdrang ruft, wäre es einfacher, eine Quote der Fähigsten, Besten, Kooperativsten etc. für die höchsten Kaderstufen der kleinen Stadt festzulegen. Wenn der Stadtrat auch nicht müde würde, dem mit der Behauptung entgegenzutreten, dass diese Quote bereits heutzutage 100 % betrage. Definitiv alternative Wahrheit wäre, dass sie mit mehr als 100 % übererfüllt sei.


Adrian Ramsauer,
25.3.2017, 116. Jahrgang, Nr. 84.

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