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«Wandzeitung» vom 12.4.2018:

Die Wirtschafts-Lobby hat sich noch nicht durchgesetzt. Im Moment gilt:

Noch keine 5G für die Schweiz.

Weil Swisscom 5G, die nächste Generation des mobilen Internets, 2018 punktuell und 2020 flächendeckend einführen wollte, hätte dafür die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung entsprechend angepasst werden müssen. Der neue Grenzwert wäre drei- bis fünfmal höher als der zurzeit geltende. Man sagt, mit der 5G-Technologie werde das Surfen im Internet zirka 100 Mal schneller. Während sich der Bundesrat nach wie vor für eine Erhöhung des Grenzwertes ausspricht, hat der Ständerat anfangs März 2018 die entsprechende Motion knapp abgelehnt.

Einige Gründe für den Wunsch nach Erhöhung des «Schutz»wertes: Immer mehr Geräte – zum Beispiel selbststeuernde Autos – benötigen den Anschluss ans Datennetz; die Verbindungen sollen schneller werden; es kommen immer mehr WLAN-Geräte auf den Markt; mehr Leute sollen gleichzeitig eine stabile Verbindungen haben; auch die Menschen in ländlichen Gebieten und Berghütten sollen im Netz surfen können. Klar setzt sich die Schweizer Wirtschaft-Lobby offensiv für ein 5G-Netz ein. Manchmal erscheinen Berichte über elektrosensible Menschen. Auch über den Winterthurer Adrian Hauser wurde geschrieben. Er wohnte zwei Jahre in einem Keller in den Bergen. Heute arbeitet er in der Telekommunikationsbranche. Seine Wohnung, die er nur in seiner Strahlenschutzkleidung verlasse, habe er selber vor elektromagnetischer Strahlung abgeschirmt. Von elektrosensiblen Menschen erfährt man nicht nur durch die Medien. Eine Freundin von mir konnte nachts wegen ihres ständigen Herzrasens nicht schlafen. Ein spezieller Belag auf den Schlafzimmer-Wänden schützt sie nun vor den elektromagnetischen Strahlen. Wissenschaftler warnen vor deren Langzeitwirkung, so auch Manuel Murbach, Doktor der Biomedizintechnik an der ETH Zürich. Statt die Strahlengrenzwerte zu erhöhen, rät er, das Antennennetz zu verdichten. Viele kleinere Antennen gäben weniger Strahlen ab als ein paar grosse, die weiter voneinander entfernt sind.

Im Jahr 1999 wurde auf dem Scheunendach des Reutlinger Bauers Hans Sturzenegger eine Mobilfunkantenne installiert. Zwölf Monate später kam das erste Kalb mit einer Anomalie auf die Welt. Mit der Zeit wurde fast jedes dritte Kalb mit einer Art Grauem Star geboren. Die Kälber erblindeten. Bei einigen Kühen lösten sich die Klauen und die Euter entzündeten sich. Als 2006 die Funkantenne entfernt wurde, verschwanden die gesundheitlichen Probleme der Tiere.

Nachdem ein Tierarzt den Medien gegenüber äusserte, dass das Risiko einer Augenbehinderung für das Vieh auf Sturzeneggers Hof zehnfach erhöht war, verklagte der Bauer 2007 den Netzbetreiber Orange – heute Salt – auf Schadenersatz. Anschliessend meldeten sich Bauern beim Reutlinger, deren Tiere ähnliche Symptome aufwiesen wie damals Sturzeneggers Kälber. Letzterer besuchte die Höfe und bestätigte die Ähnlichkeit der Krankheitsbilder. Heute wehrt sich der Bauernverband gegen eine Erhöhung des Strahlengrenzwertes. Denn die hohen Tierarztrechnungen müssen die Bauern selber begleichen, und Schadenersatz bekommen sie auch nicht. Auf langwierige Streitigkeiten mit den Mobilfunkanbietern lassen sich die wenigsten ein.

 


Rosmarie Schoop,
12.4.2018, 117. Jahrgang, Nr. 102.

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