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«Wandzeitung» vom 6.5.2018:

Zum 1. Mai:

Lohngleichheit. Punkt. Schluss!

Der diesjährige 1. Mai stand im Zeichen der Lohngleichheit. Landauf, landab fanden auch dieses Jahr angeregte 1. Mai-Veranstaltungen statt. Bei traditionell mässigem Wetter wurde auch in Winterthur der Tag der Arbeit gefeiert. In diversen Reden wurde die skandalöse Diskriminierung von Frauen im Bezug auf Lohngleichheit angeprangert.

In der Frühjahrssession entschied der Ständerat, das Lohngleichheitsgesetz an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Damit wird eine jahre-, beziehungsweise jahrzehntelange Hinhalte- und Verschleppungstaktik fortgeführt. Seit 37 Jahren ist Lohndiskriminierung durch die Bundesverfassung in der Schweiz verboten. 1981 wurde der Gleichstellungsartikel vom Stimmvolk angenommen. Seither ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert. Der Artikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Man könnte meinen, dass mit diesem Artikel alles klar wäre. Weit gefehlt. Noch immer, fast 40 Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels für Gleichstellung, verdienen Frauen satte 18.1% weniger als Männer. Davon sind 7.4% nicht erklärbar und somit direkt auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückzuführen.

Das Gleichstellungsgesetz, das zur Zeit in Bundesbern zur Diskussion steht, verlangt, dass grosse Unternehmen ihre Löhne alle vier Jahre überprüfen. Dadurch würde eine gewisse Transparenz geschaffen in einem Bereich, über welchen man in der Schweiz kaum spricht. Löhne scheinen nach wie vor ein grosses Tabu zu sein. Der bürgerlich-männlich dominierte Ständerat erachtet den administrativen Aufwand von ein paar Stunden alle vier Jahre als unzumutbar. Lieber nimmt er weiterhin in Kauf, dass erwerbstätige Frauen diskriminiert werden und der Gleichstellungsartikel zur Makulatur verkommt.

Nicht nur in der Privatwirtschaft bestehen noch immer unerklärte Lohndifferenzen. 7.4% sind es in der Gesamtwirtschaft. Im privaten Sektor beträgt die Differenz 7.5%, im öffentlichen Sektor 6.9%. Dass bürgerliche Parteien in diversen Parlamenten immer wieder die Abschaffung von Gleichstellungsbüros fordern, ist vor diesen Tatsachen ein Hohn. Die Wertschätzung von Frauen als Arbeitskräfte ist nach wie vor nicht selbstverständlich.

In seiner letzten Sitzung am 16. April hat der Grosse Gemeinderat von Winterthur eine Motion überwiesen, welche Zielvorgaben für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Kader der Stadtverwaltung fordert. Der Frauenanteil soll zukünftig mindestens 35% betragen. Solche Schritte braucht es, um Frauen endlich den Stellenwert in der Arbeitswelt zu geben, den sie verdienen. Mit mehr Frauen in Schlüsselpositionen wächst der Druck, sich für Lohngleichheit stark zu machen.

Ich freue mich darauf, in meiner zukünftigen Funktion als Stadträtin einen Beitrag dazu leisten zu können, dass Männer und Frauen auf allen Ebenen der Verwaltung selbstverständlich zusammen arbeiten und die ihnen zustehende Wertschätzung für ihre Arbeit erhalten.


Christa Meier,
6.5.2018, 117. Jahrgang, Nr. 126.

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