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«Wandzeitung» vom 20.7.2018:

Hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung:

Der Service public.

Der Service public hat für die Schweiz eine hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Zum Service Public gehören beispielsweise Dienstleistungen in Bereichen wie der Bildung, dem öffentlichen Verkehr und der Gesundheit. Zusammengefasst geht es um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit elementaren Gütern, bei welcher dem Staat eine Verantwortung zukommt. Ein starker Service public braucht, um dem Gemeinwohl zu dienen, demokratische Mitsprache, muss unter politischer Kontrolle stehen und transparent erbracht werden.

Es ist in diesen Bereichen ein Trend hin zur Privatisierung oder Auslagerung von Aufgaben festzustellen, wobei teilweise Leistungen abgebaut werden. Die Grundversorgung lässt sich jedoch in der Regel nicht gewinnbringend betreiben. Gewinne zu erwarten, ist somit widersprüchlich und der falsche Weg, um die Leistungen der Grundversorgung langfristig zu sichern. Daher ist die Idee, die Grundversorgung ganz oder teilweise an gewinnorientierte Unternehmungen zu übertragen, oft problematisch. Werden kurzfristige Gewinne in diesen Bereichen zum langfristigen Ziel, so besteht die Gefahr, dass die Infrastruktur vernachlässigt und die Leistungen für Bevölkerung verschlechtert werden.

Im Kanton Zürich waren letztes Jahr die Abstimmungen über mögliche Teilprivatisierungen von KSW und ipw ein grosses Thema, welches Anlass bot, über den Service public in der Gesundheitsversorgung zu diskutierten. Gerade in Winterthur, wo die beiden Institutionen als Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in der medizinischen Grundversorgung eine grosse Bedeutung haben, formierte sich breiter Protest dagegen, die Spitäler in die Hände privater Investoren zu geben. Befürchtet wurde der Abbau nicht rentabler Leistungen sowie den Verlust der demokratischen Kontrolle. Am 21. Mai 2017 wurden die Vorlagen deutlich abgelehnt.

Aktuell stehen uns im Kanton Zürich Diskussionen über mögliche Teilprivatisierungen der Wasserversorgung bevor. Die Möglichkeit solcher Teilprivatisierungen wird von der Mehrheit des Zürcher Kantonsrats befürwortet und so im Wassergesetz vorgesehen. Die Gemeinden könnten somit künftig ihre Wasserversorgung teilweise auf private Investoren übertragen. Investieren private Unternehmungen ins Wassernetz, so besteht die konkrete Gefahr, dass sich der Druck Gewinne zu erzielen, erhöht. Dies kann zu einer Vernachlässigung der Infrastruktur und zu einer Erhöhung der Wasserpreise führen. Aufgrund der Bedenken, dass eine solche Teilprivatisierung den Zugang zu sicherem und günstigem Trinkwasser gefährden könnte, wurde gegen das neue Wassergesetz seitens SP, Grünen, AL, EVP und GLP das Behördenreferendum ergriffen. Wir werden über diese Vorlage somit abstimmen können und haben die Chance, die lebensnotwendige Ressource Wasser im Kanton Zürich in öffentlicher Hand zu belassen.

Es ist davon auszugehen, dass wir uns immer wieder mit der Frage zu befassen haben, welche Leistungen der Service public umfassen soll und wie diese Leistungen aus unserer Sicht zu erbringen sind. Dabei ist zu hoffen, dass wir in unserem eigenen Interesse liegende Entscheidungen fällen werden.

 


Silvana Naef,
20.7.2018, 117. Jahrgang, Nr. 201.

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