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«Wandzeitung» vom 26.7.2018:

Steuerbefreite Stefanini-Stiftung –

Gemeinnützigkeit oder teures Hobby?

Bruno Stefanini ist einer der bekanntesten und gleichzeitig unbekanntesten Persönlichkeiten von Winterthur. Das Sulzer Hochhaus, die verfallene, verwachsene Villa am Goldenberg, unzählige Steibi-Häuser – sie gehören alle dem Immobilienkönig Stefanini. Doch nicht nur das. Stimmen die Legenden, so könnte Stefanini im Rolls Royce von Greta Garbo fahren, am Tisch von John F. Kennedy speisen und abends im Sterbebett von Napoleon einschlafen. Als Gründer der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte hat er in seinem Leben ein Sammelsurium gesammelt. Was er respektive seine Stiftung alles besitzen, weiss niemand so genau. Ein Inventar der Kunstwerke, Kuriositäten und Kulturgüter wird erst erstellt. Schätzungen gehen von einem Vermögen von bis zu 1.5 Milliarden Franken aus. Unermesslicher Reichtum.

Ein Geldsegen für die Stadt? Kaum. Denn die Stiftung ist seit Jahren durch den Kanton steuerbefreit. Obwohl nur ein kleiner Teil des Vermögens der Öffentlichkeit zugänglich ist. Und obwohl die Liegenschaften, die im Eigentum der Stiftung sind oder deren Gewinne in die Stiftung fliessen, gewerblich betrieben oder vermietet werden. Steuerbefreiung ist eigentlich Institutionen vorbehalten, die ausschliesslich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Worin der gemeinnützige Zweck in diesem Fall besteht, bleibt bis heute unbeantwortet.

Oder wie es der aktuelle FDP-Stadtrat Stefan Fritschi einst in einer Debatte zu einem Vorstoss zur Steuerbefreiung, den er damals als Gemeinderat eingereicht hatte, treffend sagte: „Der einzige Zweck der Stiftung ist die Finanzierung eines Hobbys eines bekannten Winterthurer Privatmannes.“

Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich hüllt sich in Schweigen und versteckt sich hinter dem Amtsgeheimnis. Das ist nicht akzeptabel. Sie hätte es in der Hand, genauer hinzuschauen und die Stiftung bei fehlender Gemeinnützigkeit sogar rückwirkend der Steuerpflicht zu unterstellen.

Nachdem die Nachfolge der Stiftung nach jahrelangem Rechtsstreit endlich geklärt ist, ist es höchste Zeit neben der Museumsdiskussion auch zentrale Fragen zur Steuerbefreiung wieder zu stellen: Womit wird die Gemeinnützigkeit der Stiftung erklärt? Wie lässt sich diese mit der Vermietung von unzähligen Liegenschaften rechtfertigen? Oder auch: Wieviele Steuereinnahmen entgingen der Stadt Winterthur durch die Steuerbefreiung? Das sind gerade für die finanziell gebeutelte Stadt zentrale Fragen.

Kann die Gemeinnützigkeit nicht endlich schlüssig nachgewiesen werden, muss der Kanton die Stiftung verpflichten, Steuern zu bezahlen – wie wir alle auch, wenn wir Häuser oder Vermögen besitzen.

 


Mattea Meyer,
26.7.2018, 117. Jahrgang, Nr. 207.

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