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«Wandzeitung» vom 30.4.2018:

Drei Projekte wurden oppositionslos gutgeheissen:

Bildungssegen.

Der Kantonsrat hat Mitte April Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden einen wahren Bildungssegen beschert und die immer wieder geäusserten Behauptungen, die Politik würde die Bildung «totsparen», Lügen gestraft.

Das Kantonsparlament hat am linken Seeufer nicht nur ein neues Gymnasium bewilligt und den Standort der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHaW in Wädenswil mit 78 Mio. Franken für den Ausbau des Campus Riedbach gestärkt, es hat auch einen Kredit für einen Anbau an der Uni Irchel bewilligt. Die drei Projekte wurden oppositionslos gutgeheissen.

Etwas mehr Diskussion provozierte die Frage, ob und in welchem Masse behinderungsbedingte Erschwernisse von Schülerinnen und Schülern ausgeglichen werden sollen. Der Kantonsrat stimmte nach einer intensiven Diskussion mit Überzeugung ja zum Nachteilsausgleich, weil auch Jugendliche mit Behinderungen Zugang zur gymnasialen Bildung haben sollen.

Zudem befürwortete er Jokertage für die Gymnasien, was nicht ganz unumstritten ist, weil die Lernenden in den Berufsschulen davon nicht profitieren können.

 

Bildung statt Beton, können jetzt jene einwerfen, die das Geld besser in Angebote investieren, als in Infrastruktur. Für eine erfolgreiche Schule braucht es aber beides. Die wichtigste Botschaft ist nämlich jene des lebenslangen Lernens.

Vorbei sind die Zeiten, in denen man nach dem Studium an der Universität oder an der Fachhochschule bzw. nach der Lehre für das ganze Leben den gleichen Job ausübte.

Was es künftig vermehrt braucht, sind Massnahmen, die der Entwicklung, mindestens aber dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit dienen. Dies gilt für alle Altersklassen, besonders aber für ältere Arbeitnehmende. Sie haben primär dann Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie Mehrfachdefizite aufweisen. Folglich muss bei der Qualifizierung angesetzt werden.

Lebenslanges Lernen bildet die Grundlage für eine aktive Laufbahnplanung. Dazu braucht es die Motivation und die Bereitschaft der Betroffenen sich weiter zu bilden und ihre Berufskenntnisse laufend à jour zu halten. Für permanente Standortbestimmungen und Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmassnahmen braucht es in erster Linie auch die Initiative der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie brauchen gute Weiterbildungsangebote und Chancen in den Unternehmen. Ein kultureller Wandel, gute Arbeitsbedingungen und lebenslanges Lernen bilden die Grundlage für eine aktive berufliche Entwicklung.

 

 


Dieter Kläy,
30.4.2018, 117. Jahrgang, Nr. 120.

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