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«Wandzeitung» vom 11.12.2014:

Und wenn man statt Quote einfach Proporz sagen würde?

Bundesrat beschliesst Frauenproporz.

Die Schweiz ist ein Quotenland. Wir nennen es zwar Proporz, aber letztlich sind Proporz und Quote dasselbe. Erst mit dem Proporz ist unser Land politisch zur Willensnation geworden, die sie heute ist. Proporz – oder eben Quote – meint, dass Macht und Einfluss nicht alleine durch die dominanten Kräfte geregelt, sondern proportional verteilt werden. In der Politik wurden dank dem Proporz Machtstrukturen aufgebrochen und Vielfalt ermöglicht.

Existentiell für unser Land ist der Proporz bei der Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile. In nationalen Gremien muss darauf geachtet werden, dass die Sprachregionen mögliche proportional vertreten sind. Es gibt also so etwas wie eine Sprachenquote. Quoten, respektive Proporz kennen wir auch bei der Gestaltung der Radioprogramme. So gibt es Vorgaben, wie hoch der Anteil der Musik von heimischen Kulturschaffenden sein soll. Auch bei den Dialekten wird auf eine gute Verteilung und auf eine entsprechende Vielfalt geachtet. All dies tun wir, weil wir wissen, dass Vielfalt wertvoll ist und weil die «the winner takes it all»-Methode einer demokratischen Gesellschaft widerspricht.

Vor kurzem hat nun der Bundesrat eine neue Quote oder eben einen neuen Proporz, quasi den Frauenproporz beschlossen. Beide Geschlechter sollen mit mindestens 30 Prozent in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmen vertreten sein. Kaum beschlossen, geht das Lamento los. Das werde die Unternehmen schwächen. Es müsse auch künftig möglich sein, die Kaderleute aufgrund der Qualität und nicht des Geschlechts auszuwählen.

Hm! Qualität? Okay. Und wie war das bei der Swissair? Oder der UBS? Oder all den anderen Wirtschaftsskandalen und Unternehmenspleiten? Waren diese Männer wirklich aufgrund ihrer Qualität befördert worden? Wir hoffen es nicht. Denn das wäre tatsächlich besorgniserregend.

Der Anteil der Frauen in den Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen in der Schweiz ist sechs Prozent. Bei den Finanzinstituten ist er nahe bei Null. Sind die 94 Prozent der Kadermänner tatsächlich alle besser als die übergangenen Frauen? Müssten wir statt von Quotenfrauen nicht viel eher von Seilschaftsmännern sprechen?

Eigentlich wäre die Sache längst klar: 1. Die Mehrheit der Studierenden sind weiblich. 2. Gemischte Teams bringen bessere Leistungen. 3. Trotz zahlreicher freiwilliger Anstrengungen steigt der Frauenanteil kaum. Verbindet man diesen drei Faktenstränge miteinander, ist das Resultat klar: Es braucht eine verbindliche Vorgabe. Mit dem Frauenproporz erhalten wir sozusagen die Chance auf einen Zwischenspurt. Die Frauen werden endlich wegen ihrer Qualitäten befördert und nicht mehr wegen ihres Geschlechtes übergangen.


Jacqueline Fehr,
11.12.2014, 113. Jahrgang, Nr. 189.

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Standpunkte:

28.1.2015, 23:46 Uhr.

Uri Liebeskind schrieb:

Interessanter Vortrag über Frauen in Führungspositionen: Ein Dokumentarfilm aus Norwegen zum Thema: Sämtliche Kader-Rekrutierungsfirmen klagen darüber, dass sich zu wenige Frauen für Kaderpositionen bewerben. Dieselbe Klage kommt aus den meisten Personalabteilungen, die vorwiegend in weiblichen Händen sind. So gesehen ist die Forderung nach Proporz nicht eine Forderung für CHANCENGLEICHHEIT, sondern für GLEICHSTELLUNG: Egal wie viele Bewerber und Bewerberinnen sich mit welcher Qualifikation und mit welchem Engagement um eine Führungsposition bewerben, es sollen am Ende ungefähr gleich viele beider Geschlechter «oben» ankommen. So etwas ist natürlich nur mit Quoten-Regelungen möglich. Die pauschale Behauptung, dass Frauen bei der Beförderung in Führungspositionen übergangen werden, müsste Frau Fehr mit konkreten Beispielen belegen. Wenn sich dann wirklich eine Frau um eine Führungsposition mit 60 Stunden Woche beworben hat und den Job nicht bekommen hat, müsste man die Begründung des Unternehmens prüfen, ob diese stichhaltig ist oder ob eine Diskriminierung vorliegt. Erst dann ist es statthaft eine systematische Diskriminierung als Vorwurf zu erheben und gesetzliche Massnahmen zu fordern. Wenn bei einer Bewerbung um eine Führungsposition ein Mann den Job bekommt und eine Frau den Job nicht bekommen hat, kann davon augegangen werden, dass ausser der Frau auch einige Männer Absagen erhalten haben. Wurden diese auch diskriminiert? Der Vorwurf der Diskriminierung ist eine Verleumdung, wenn dieser nicht anhand konkreter Fälle belegt ist. Es ist eine der fortgesetzten Beschuldigungen und Unterstellungen von Emanzen, dass Männer dem Glück der Frauen im Weg stehen bzw. das Unglück der Frauen sind. Gesetzliche Massnahmen gegen Diskriminierung können nur Strafmassnahmen wegen Diskriminierung sein und nicht Quoten, da Quoten selbst eine Diskriminierung wären. Eine Quote bedeutet, dass ein Mann einen Job nicht bekommt, WEIL ER EIN MANN IST. Wenn es vorkommt, dass ein Mann oder eine Frau wegen dem Geschlecht einen Job nicht bekommt, ist das schlimm genug und es muss bestraft werden. Für eine geglaubte und sogar für eine tatsächliche Diskriminierung eine gesetzliche Regel zur Gegendiskriminierung etablieren zu wollen, wie Frau Fehr es sich wünscht, ist als würden wir der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung gestatten, sich über die Menschenrechte hinwegzusetzen.


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