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«Wandzeitung» vom 13.1.2015:

Das neue Jahr hat schlecht begonnen:

Medienschutzbehörde.

Das neue Jahr hat schlecht begonnen. Das tragische Tötungsdelikt an zwei Kindern hat Beteiligte und Öffentlichkeit tief erschüttert und macht betroffen. Es ist völlig nachvollziehbar, dass die unfassbare Tat Fragen aufwirft und Erklärungen gesucht werden. Die Umstände der Tat gehören untersucht, strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft. Aber auch fachlich durch die kantonale Direktion der Justiz des Innern als Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Dies ist zu begrüssen. Man muss sorgfältig die Umstände dieser Tat aufarbeiten und die richtigen Schlüsse daraus ziehen, damit alles Mögliche unternommen wird, dass etwas Derartiges in Zukunft nicht mehr geschieht. Im Wissen darum, dass so etwas leider nie zu verhindern ist, weil man nicht in Menschen hineinschauen kann, diese letztlich nie berechenbar sind.

Was aktuell aber in Medien und Öffentlichkeit abgeht bezüglich der Rolle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in diesem tragischen Fall ist im wahrsten Sinne des Wortes unerträglich. Der vormundschaftliche Bereich war schon immer eines der heikelsten Gebiete. Es geht hier darum, dass der Staat in die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingreift – im Interesse dieser Menschen und von Dritten, oftmals von Kindern. Die KESB kommt gerade im Kindesschutz erst dann zum Zug, wenn keine einvernehmliche Lösung getroffen ist. Mit den Eltern, aber auch, wenn zwischen den Eltern Unstimmigkeiten bezüglich des Sorgerechtes bestehen. Es sind oft ganz schwierige Fälle. Fälle, die immer Betroffene zurücklassen, die sich schlecht behandelt fühlen. Nicht selten suchen diese Menschen in ihrer Ohnmacht nach Unterstützung bei anderen Behörden, in der Öffentlichkeit, auch in den Medien. Das war schon zu Zeiten der Vormundschaftsbehörden so. Die meisten Medien wussten aber damit sorgfältig umzugehen, waren sehr vorsichtig, machten Abklärungen, ehe sie etwas publizierten respektive verzichteten zumeist darauf. Dies wiederum ist die Verantwortung der Medien

Obschon das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht fasst einstimmig durch Nationalrat und Kantonsrat befürwortet wurde, wurde schon bald Stimmung gegen die KESB gemacht: Durch die Rechtsaussen, denen Rechtsstaat und Professionalität im Sozialbereich ein Graus ist. Durch Gemeinden, die ihren Vormundschaftsbehörden nachtrauerten und sich, nachvollziehbarerweise, – aber das war genau der Grund des Gesetzes – in der Entscheidung entmachtet und zur reinen Zahlstelle verkommen fühlten. Und durch Direktbetroffene. Auf dieser Basis wurde der «Fall Hagenbuch» aufgebauscht, bei dem sich die skandalisierten Anfangsbehauptungen als falsch erwiesen haben. Die «Sozial-Irrsinn-Kampagne» war lanciert, ebenso die KESB-Hetze. Mit Blick und anderen als Medienpartnern. Eskaliert ist die Debatte jetzt nach dem tragischen Tötungsdelikt in Flaach. Auf der Suche nach Schuldigen und Verantwortlichen vergassen gewisse Medien ihre eigene Verantwortung. Hoffentlich ziehen auch sie ihre Lehren daraus. Sonst müssen wir dann schon bald eine Behörde einrichten, die uns vor den Medien schützt.


Nicolas Galladé,
13.1.2015, 114. Jahrgang, Nr. 13.

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