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«Wandzeitung» vom 13.5.2015:

Das Problem der Skos liegt in der institutionellen Politik:

«It’s politics, stupid.»

Kürzlich debattierte der Kantonsrat engagiert über die Aufhebung der Verbindlichkeit der Richtlinien der Skos. Die Richtlinien wurden als Problem dargestellt, die Skos als dafür verantwortlich bezeichnet. Die Skos besteht seit über 100 Jahren. Sie ist die Fachorganisation im Bereich der Sozialhilfe, der sämtliche Kantone, Hunderte von Gemeinden und private Organisationen angehören. Seit ihrem Bestehen fordert die Skos, dass die Sozialhilfe formell und mit gewissen Mindeststandards auch materiell auf Bundesebene zu regeln sei. Während alle vorgelagerten Sozialversicherungen wie AHV, BVG, IV, ALV, SUVA oder KVG auf Bundesebene geregelt sind, ist dies beim letzten Auffangnetz, der Sozialhilfe, nicht der Fall. Diese findet auf Bundesebene quasi nicht statt und ist Sache der Kantone sowie Gemeinden. Das führt dazu, dass wir formell unterschiedlichste Definitionen haben, was Sozialhilfe umfasst. Auch die materiellen Minima und ihre Handhabung variieren von Kanton zu Kanton. Weil der Gesetzgeber, also National- und Ständerat, sich hier seit jeher um seine Verantwortung drückt, erarbeitet die Skos Richtlinien mit empfehlendem Charakter. Ähnlich, wie wir das in anderen Bereichen von den SIA-Normen oder den Minergie-Standards kennen. Es sind aber nicht die privaten Vereine, die diese beschliessen, sondern die Kantone. Die meisten Kantone erklären die Skos-Empfehlungen für verbindlich. Nachdem der eingangs erwähnte Vorstoss im Kantonsrat abgelehnt wurde, bleibt dies im Kanton Zürich auch in Zukunft so.

Anlässlich der Kantonsratsdebatte monierte die SVP-Sprecherin, es fehle den Skos-Richtlinien an «demokratischer Legitimation». Das ist nicht ganz richtig. Denn wenn Kantons- und Regierungsrat diese für verbindlich erklären, ist dies eine demokratische Legitimation. Die Aussage ist aber auch nicht ganz falsch. Aus diesem Grund sind Skos und SODK, die Sozialdirektoren der Kantone, übereingekommen, dass bei der laufenden Revision der Skos-Richtlinien die SODK diese zu genehmigen hat. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kantone übernehmen Verantwortung und verschaffen den Skos-Richtlinien mehr politische Legitimation. Verbindlichkeit kann überkantonal aber auch die SODK nicht schaffen. Dies könnte allein ein Gesetz auf Bundesebene, ein nationales Rahmengesetz zur Sozialhilfe.

Ein solches Rahmengesetz liegt aber in der Verantwortung des Gesetzgebers. Das wahre Problem liegt somit darin, dass die institutionelle Politik, die Legislative, ihre Verantwortung nicht wahrnimmt. Auf Bundesebene die Mehrheit von National- und Ständerat, die sich bis jetzt noch nicht zu einem Rahmengesetz durchringen konnten. Auf kantonaler Ebene in jenen Kantonen, die über keinen fairen Soziallastenausgleich verfügen – dazu zählen viele Deutschschweizer Kantone, allen voran der Kanton Zürich – die dafür zuständigen Kantonsräte. Zusammengefasst: Wir haben kein Problem mit der Sozialhilfe und ihren Akteuren. Das Problem liegt in der institutionellen Politik, sitzt im National- und Ständerat sowie im Kantonsrat: «It’s politics, stupid!»

 


Nicolas Galladé,
13.5.2015, 114. Jahrgang, Nr. 133.

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