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«Wandzeitung» vom 22.7.2015:

Winterthurer Kulturinstitutionen profitieren zusätzlich:

Geldsegen für die Kultur.

Ab und zu ärgert man sich über Entscheide des Kantonsrats. Zum Beispiel wenn er den Gemeinden finanzielle Lasten überwälzt. Oder wenn er den Sparhebel ansetzt und den Regierungsrat zu Sanierungsprogrammen zwingt. An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien hat der Kantonsrat aber Gutes getan. Befristet für die nächsten vier Jahre hat er markant mehr Gelder für die Kultur beschlossen.

Neu erhält die kantonale Fachstelle Kultur für die freien Kulturkredite des Regierungsrates und für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter Kulturinstitutionen 23 Millionen Franken. In den Denkmalpflegefonds der Kantonalen Denkmalpflege und Archäologie werden jedes Jahr für die Gewährung von Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen und für wiederkehrende Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen und Projekte sowie für Rettungsgrabungen 9,5 Mio. gesprochen. Für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe werden jedes Jahr 6 Millionen der Bildungsdirektion für wiederkehrende Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter Organisationen sowie für besondere Vorhaben gegeben. Und für die Pflege historischer Objekte und Umsetzung besonderer Vorhaben wird jährlich eine halbe Million der Volkswirtschaftsdirektion zugesprochen. Der Zoo erhält wie bisher Betriebsbeiträge von jährlich 3,5 Mio.

Ein Sammelsurium also an Beiträgen nach dem Giesskannenprinzip? Ob Literatur, bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, ob Kulturbeiträge an Vereine oder Gemeinden, Vorhaben der Denkmalpflege oder Museen wie zum Beispiel die Kyburg, ob Beiträge an die Pflege von historischen Fahrzeugen oder Kulturangebote etwa für die gezielte Förderung benachteiligter Kinder, der Kanton zeichnet sich kulturell durch eine grosse Vielfalt aus, die entsprechend berücksichtigt werden muss.

Seit 2009 ist die Beitragssumme für Kulturkredite und wiederkehrende Betriebsbeiträge von 3,6 auf 8,5 Mio. geklettert. Mit dem jüngsten Kantonsratsbeschluss kommen ab 2017 zusätzliche 5,5 Mio. Davon profitiert in erster Linie der Film. Zudem soll mit diesen Mitteln der künstlerische Nachwuchs und neue Kunst generell gefördert werden. Zu diesen 14 Mio. kommen bereits ab 2016 9 Mio. aus dem Lotteriefonds für die Fachstelle Kultur. Allerdings werden damit die bisher aus dem Staatsbudget ausgeschütteten 9 Mio. ersetzt.

Bekämpft wurde dieses kulturelle Unterstützungsprogramm nur von SVP und EDU, die allerdings klar unterlagen. Kritisiert worden ist es auch von linker Seite, weil der Regierungsrat die Gelegenheit nutzte, das Staatsbudget um 9 Mio. zu entlasten und die bisherigen Beiträge dem Lotteriefonds abzutreten. Das kann man ihm nicht übel nehmen. Auch auf den Kanton wartet ab 2017 in finanzieller Hinsicht eine herausforderungsreiche Zeit.

Und Winterthur? Unangetastet bleibt die jährliche Kulturförderung von 50 Mio. aus der Staatskasse über den Kulturlastenausgleich für die Städte Winterthur und Zürich. Dieser ist gesetzlich festgelegt. Vom jüngsten Beschluss des Kantonsrates dürften die Winterthurer Kulturinstitutionen zusätzlich profitieren.


Dieter Kläy,
22.7.2015, 114. Jahrgang, Nr. 203.

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