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«Wandzeitung» vom 27.3.2016:

Rechtstaatlich korrekte Verfahren:

Von der Schweiz lernen.

Das Asylgesetz wurde in der Schweiz in den letzten Jahren mehrfach verschärft: Ein grosser Pendenzenberg und die lange Dauer der Verfahren blieben bestehen. Unter Justiz- und Polizeivorsteherin Simonetta Sommaruga und des Staatssekretärs für Migration, Mario Gattiker, wurden 2012 die Grundlagen geschaffen, um diese Malaise zu beseitigen und die Verfahren zu beschleunigen. Neben der Priorisierung gewisser Gesuche zwei Asylgesetzgesetzrevisionen aufgegleist, über die zweite stimmen wir am 5. Juni ab.

Der Grundgedanke hinter dieser Vorlage ist, dass es für beschleunigte Asylverfahren kurze Fristen braucht. Damit die Verfahren rechtstaatlich korrekt und fair bleiben, erhalten die Asylsuchenden die notwendige Beratung und Rechtsvertretung. So verstehen sie ihre Rechte und Pflichten besser, können einen negativen Entscheid eher akzeptieren und reichen weniger Beschwerden ein. Wenn es weniger Beschwerden gibt, können die Verfahren früher abgeschlossen werden. Jede Asylregion muss dem Bund eine bereits vereinbarte Anzahl Plätze zur Verfügung stellen, damit ein Grossteil der Verfahren in diesen Zentren abschliessend bearbeitet wird. In die Kantone und letztlich die Gemeinden gelangen dann vor allem Asylsuchende, die in aller Regel lange bis dauerhaft in der Schweiz bleiben werden. Dies erleichtert die Integration vor Ort und das Zusammenleben für alle Beteiligten.

Die Zahlen im neuen Verfahren, das in einem Testzentrum in Zürich angewendet wurden, sprechen für sich: Die Verfahren dauern einen Drittel weniger lang als im herkömmlichen Verfahren. Die Beschwerdequote ist ebenfalls um rund einen Drittel tiefer. Und die Zahl derjenigen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, ist dreimal höher. Das erstaunt auch nicht, denn das neue Verfahren wird durch alle staatlichen Ebenen, die bei der Verbundaufgabe Asyl mitwirken, mitentwickelt: Bund, Kantone, Städte und Gemeinden. Und auch im National- und Ständerat passierte die Vorlage problemlos. So weit, so gut. Im Umfeld der eidgenössischen Wahlen hat die SVP, die seit Jahren eine Verfahrensbeschleunigung fordert, das Referendum ergriffen, weshalb wir darüber abstimmen. Unter dem Druck der SVP machen jetzt auch die Gemeindeverbände einen Rückzieher und wollen sich nicht mehr zur Vorlage äussern – obschon gerade auf kommunaler Ebene zu recht immer wieder gefordert wurde, was das beschleunigte Verfahren bringen würde: Dass den Gemeinden vor allem jene Asylsuchenden zugewiesen werden, die voraussichtlich dauerhaft in der Schweiz bleiben.

Bei so viel innenpolitisch widersprüchlichem Verhalten lohnt es sich, über den Tellerrand hinauszuschauen: Im März hat die Bertelsmann-Stiftung, eine wirtschaftsliberale Denkfabrik, eine Studie erstellt. In der Zusammenfassung heisst es „Trotz begrenzter Vergleichbarkeit der Flüchtlingssituationen in Deutschland und der Schweiz lässt sich von unserem Nachbarn lernen: Die Kategorisierung der Asylgesuche, eine klare Verfahrensstruktur mit Zeitvorgaben und Beschleunigung der einfachen Verfahren, die Verbesserung der Qualität durch Rechtsbeistände sowie die Entlastung der Gemeinden durch die Bundeszentren haben Vorbildcharakter. Diese Massnahmen fördern die Funktionsfähigkeit und Fairness des Asylsystems“.


Nicolas Galladé,
27.3.2016, 115. Jahrgang, Nr. 87.

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