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«Wandzeitung» vom 30.1.2016:

Weniger Forschungsmittel für die Schweiz:

Die Quittung für unser Verhalten.

Jetzt ist es offiziell: Die Infragestellung der Personenfreizügigkeit hat die Schweizer Präsenz beim Forschungsprogramm der EU reduziert. Horizon 2020 ist das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. An ihm beteiligt waren bis zum 9. Februar 2014 auch Forscher aus der Schweiz. Doch nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative legte die EU die Verhandlungen 2020 auf Eis. Das Budget von rund 80 Milliarden Euro läuft von 2014 bis 2020. Für 2014 und 2015 flossen noch 2,2% der Gelder aus dem Programm zugunsten der Schweiz. Von 2007 bis 2013 waren es noch 4,2% oder rund 2,5 Milliarden. Auch bei den Koordinationen und Projektleitungen verzeichnet die Schweiz einen Rückgang. Die Folgen dieser Entwicklung tragen Forschende, die Wirtschaft und schliesslich die Gesellschaft. Es ist die Quittung für ein Ja zur Masseneinwanderungsinitiative. Wir dürfen auf die Botschaft des Bundesrates Anfang März gespannt sein. Dann wird sich zeigen, wie der Bundesrat den Volksauftrag umzusetzen gedenkt. Welche Lösung auch immer National- und Ständerat präsentiert wird, die Umsetzung dieser Initiative wird anspruchsvoll. Mit der Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer», der Durchsetzungsinitiative, steht die nächste Herausforderung vor uns. Sie ist von der SVP als Folge der angenommenen Ausschaffungsinitiative lanciert worden, geht aber weit über deren Forderungen hinaus. Die Initiative ist ein direkter Angriff auf unseren Rechtsstaat und setzt das Erfolgsmodell Schweiz und damit unseren Wohlstand unnötig aufs Spiel. Wie die Masseneinwanderungsinitiative wird sie der Wirtschaft und dem Gewerbe schaden, weil sie gegen das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU verstösst und unsere ohnehin schwierige Verhandlungsposition weiter ins Abseits stellt. Rechtssicherheit ist einer der wichtigsten Standortvorteile der Schweiz. Das gilt besonders mit Blick auf die vielen ausländischen Unternehmen, die mit zu unserem Wohlstand beitragen, für die Wirtschaft. Das Erfolgsmodell Schweiz basiert auf einem Rechtsstaat, der die Gewährung der Grund- und Menschenrechte, die Selbstbestimmung und den gerichtlichen Schutz des Bürgers garantiert. Doch die Durchsetzungsinitiative umgeht den Gesetzgeber und schränkt die Gerichte ein. Damit stellt sie den Rechtsstaat in Frage. Wenn Tat und Strafe in keinem Verhältnis zueinander stehen und das Rechtsgefüge durcheinander bringt, wie das die Initiative anstrebt, mag das kriminelle Ausländer vielleicht abschrecken. Auf die Länge schreckt man aber auch Personen und Unternehmen ab, die sich korrekt verhalten. Nach Annahme der Ausschaffungsinitiative hat das Parlament die Umsetzungsarbeiten rasch an die Hand genommen und inzwischen abgeschlossen. Die Gesetze zur Initiative wurden verschärft. Sie sind streng und sehen für schwere Taten wie Körperverletzung, Gewaltdelikte und sexuelle Gewalt eine obligatorische Landesverweisung vor. Doch ermöglichen die neuen Gesetze auch, dass Gerichte Härtefälle berücksichtigen können. Dank dieser Möglichkeit lassen sich die neuen Regelungen besser mit den grundlegenden Prinzipien unserer Bundesverfassung vereinbaren. Die Frage stellt sich jetzt, wollen wir wiederum eine Quittung für unser Verhalten riskieren?

 


Dieter Kläy,
30.1.2016, 115. Jahrgang, Nr. 30.

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