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«Wandzeitung» vom 27.4.2017:

Die Notwendigkeit für einen Soziallastenausgleich:

Richtige Analyse, falscher Schluss.

Was macht die Qualität einer Studie, eines Berichtes, einer wissenschaftlichen Arbeit aus? Einerseits sollte sie fundiert sein. Andererseits ist es von Vorteil, wenn eine gute Zusammenfassung, ein aussagekräftiges «Summary» vorliegt. Letzteres ist die höchste Kunst: In Kürze etwas zu verdichten, etwas auf den Punkt zu bringen, ohne dass die Glaubwürdigkeit, also die Substanz und die Tiefe des Gesamtwerkes, dadurch beschädigt wird.

Ein solcher Bericht wurde kürzlich durch den Zürcher Regierungsrat auf Basis der Studien des kantonalen Gemeindeamtes vorgelegt. Es geht um den Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht, kurz GWB. Im Rahmen des damals neu erstellten Finanzausgleichsgesetzes machte es sich der Kanton zur Aufgabe, die Entwicklung der Zürcher Gemeinden, ihrer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und ihre Aufgabenerfüllung alle vier Jahre genauer zu beleuchten. Insbesondere natürlich, ob der Finanzausgleich auch funktioniert, aber auch, wie sich Leistungen, etwa bei den Sozialkosten, entwickeln, bis hin zur Zufriedenheit der Zürcherinnen und Zürcher.

Gerade in der seit rund zwei Jahren intensiven Diskussion rund um einen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich kommt dem GWB eine grosse Bedeutung zu. So sistierte zum Beispiel die kantonsrätliche Kommission für Staat und Gemeinden ihre vertiefte Beratung einer parlamentarischen Initiative mit dem Verweis, dass man erst einmal den GWB abwarte. Nun liegt der Bericht also vor. Ein solider Bericht, auf dem das Gemeindeamt auf 161 Seiten gute Grundlagen aufbereitet. Fazit: Dem Kanton Zürich geht es gut, die Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben, der Finanzausgleich funktioniert. Diese Erkenntnis kommt nicht überraschend. Ebensowenig die Aussage bei den Sozialkosten, wonach die Gemeinden durch diese zunehmend belastet seien und auch die Unterschiede innerhalb der Gemeinden zunähmen. Überraschend dagegen der Schluss der Regierung: Auch im Bereich der Soziallasten sehe er bezüglich einem Ausgleich keinen Handlungsbedarf.

Dieser offensichtliche Widerspruch zwischen sachlicher Analyse und politischer Schlussfolgerung – und das ist das eigentliche Verdienst dieses Berichtes – kulminiert in einem banalen Schema, das auf Seite 123 des Berichtes zu finden ist. Es zeigt drei Grafiken. Zwei davon beschreiben die Bedeutung der Sozialkosten für die Gemeinden sowie die Unterschiede zwischen den Gemeinden. Die dritte wiederum bezieht sich auf die Beurteilung des Regierungsrates. Die Bedeutung für die Gemeinden – also deren Belastung – so die erste Grafik, habe zwischen 2000 und 2015 um 56 % zugenommen. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden bezüglich dieser Belastung hätten, so die zweite Grafik, in diesem Zeitraum gar um 100 % zugenommen. Womit wir bei der regierungsrätlichen Beurteilung angelangt wären, die lapidar festhält: «Unterschiede rechtfertigen keinen Ausgleich.»

Man kann dem Regierungsrat trotz Fehlinterpretation des eigenen Berichtes nur gratulieren: Nie zuvor wurde auf einer Seite so anschaulich dargelegt, wie gross die Notwendigkeit für einen Soziallastenausgleich ist.


Nicolas Galladé,
27.4.2017, 116. Jahrgang, Nr. 117.

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