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«Wandzeitung» vom 6.9.2017:

Gegenvorschlag zur Antistau-Initiative:

Keine ideologische Zwängerei.

Vor kurzem hat das neue Schuljahr angefangen. Damit sind wieder zahlreiche kleine Kinder Tag für Tag auf den Strassen unterwegs, auf dem Weg in den Kindergarten und in die Schule.

Mit dem Kindergarten- und Schulbeginn beginnt für die Kinder ein Lebensabschnitt, in welchem sie mehr Autonomie gewinnen. Für die Eltern heisst es, Vertrauen zu haben und ihre Kinder bis zu einem gewissen Grad gehen zu lassen, was nicht ganz einfach ist. Vor allem die Angst vor gefährlichen Verkehrssituationen macht den Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern Sorgen.

Umso wichtiger ist es, dass die Stadt die Möglichkeit hat, im Gespräch mit Eltern und Quartierbewohnerinnen und -bewohnern heikle Verkehrssituationen zu erkennen und mit geeigneten Massnahmen darauf zu reagieren.

Genau das wäre nicht mehr möglich, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Zürich am 24. September den Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative annehmen würde. Die Vorlage verlangt nämlich eine absolute Bevorzugung des Autoverkehrs gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Kapazitätsreduktionen auf Kantonsstrassen wären nicht mehr möglich. Bei allfälligen Reduktionen der Kapazität müssten im Gegenzug neue Kapazitäten, sprich neue Strassen, gebaut werden. Konkret heisst das, dass keine neuen Busspuren, keine neuen Velowege, keine neuen Ampeln realisiert werden könnten. Mit diesen Massnahmen schreibt die Vorlage die Bevorzugung des Autos in die Verfassung des Kantons Zürich.

Was spricht konkret gegen die Vorlage? Der Verfassungsartikel gefährdet die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden, indem er neue Zebrastreifen verhindert, Lotsendienste für Kindergarten- und Schulkinder verunmöglicht und bedürfnisgerechte Ampeln verbietet. Verkehrsberuhigende Massnahmen zum Schutz von Kindern sowie älteren und gebrechlichen Menschen wären kaum noch möglich.

Der Artikel schwächt die Autonomie der Gemeinden, indem er eine lokale, demokratische Verkehrspolitik verunmöglicht. Die Gemeinden hätten nicht mehr die Möglichkeit, auf Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen.

Neue Zebrastreifen, Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen würden mit dem Verfassungsartikel verhindert. Selbst wenn die lokale Bevölkerung diese demokratisch beschliesst.

Buspriorisierungsprojekte wären nicht mehr möglich. Der Öffentliche Verkehr hätte mit noch mehr Verspätung zu rechnen, insbesondere zu Stosszeiten wäre es für Busse auf den Hauptverkehrsachsen kaum noch möglich, den Fahrplan einzuhalten.

Die Tatsache, dass die SVP ihre Antistau-Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen hat, spricht für sich. Der Verfassungsartikel, über den wir am 24. September abstimmen, ist eine ideologische Zwängerei der Autolobby und widerspricht einer städtischen, zukunftsgerichteten und menschenfreundlichen Verkehrspolitik.


Christa Meier,
6.9.2017, 116. Jahrgang, Nr. 249.

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