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«Wandzeitung» vom 6.2.2018:

Neues Personalstatut der Stadt Winterthur:

Das Personal, unser wertvollstes Gut!

Im Januar hat der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur das neue Personalstatut für die städtischen Mitarbeitenden verabschiedet. Es ist wahrlich kein grosser Wurf! Die Stadt hat es weitgehend verpasst, sich mit dem neuen Personalstatut als moderne, zeitgemässe Arbeitgeberin zu positionieren. Im Rahmen der Sparprogramme der letzten Jahre und bei der Sanierung der städtischen Pensionskasse hat das Personal in letzter Zeit einen enorm grossen Beitrag geleistet. Die gleichen Leistungen mit weniger personellen und finanziellen Ressourcen leisten zu müssen, ist eine riesige Belastung. Und bei der Pensionskassensanierung zahlen viele städtische Angestellte doppelt mit, einerseits mit schlechteren Leistungen als Rentnerinnen und Rentner, andererseits mit dem Sanierungsbeitrag, den sie als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler leisten.

Ein paar erfreuliche Neuerungen täuschen nicht darüber hinweg, dass das neue Personalstatut einige bittere Pillen und etliche verpasste Chancen enthält. Unter dem Deckmantel einer besseren Flexibilität der Stadt wurde zum Beispiel der Arbeitnehmerschutz gelockert. Insbesondere die Lockerung des Kündigungsschutzes ist ein schmerzlicher Rückschritt. Immer wieder zogen die Bürgerlichen in der Diskussion den Vergleich zur Privatwirtschaft herbei. Dies im Wissen, dass eine öffentliche Verwaltung komplett anders funktioniert als ein industrielles Unternehmen oder ein KMU.

Was wir brauchen, ist eine moderne Stadt mit einer zeitgemässen Personalpolitik. Unser Personal ist die grösste und wichtigste Ressource, ohne Mitarbeitende läuft in Winterthur gar nichts! Und wenn wir wollen, dass es in Winterthur nicht nur läuft, sondern gut läuft, dann brauchen wir das denkbar beste Personal. Dieses finden – und halten – wir nur, wenn wir attraktive Arbeitsbedingungen bieten können und signalisieren, dass uns die Angestellten wichtig sind. Weitgehend fehlen im neuen Personalstatut zum Beispiel Massnahmen, welche eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Flexibilität bei den Arbeitszeiten, ein Vaterschaftsurlaub, welcher diesen Namen verdient, und die Möglichkeit, einen Teil der Arbeitszeit von zu Hause aus absolvieren zu können, wären Schritte in die richtige Richtung. Diese sucht man aber leider vergeblich.

Wenn die Bürgerlichen schon so gerne Vergleiche mit der Privatwirtschaft bemühen: Die Stadt hat als öffentliche Arbeitgeberin einen Vorbildcharakter und ist daher in besonderem Mass verpflichtet, ihre Angestellten möglichst gut vor Diskriminierung und prekären Arbeitsverhältnissen zu schützen. Sie darf aber durchaus auch weiter gehen und mit guten Beispielen Zeichen für eine moderne Gesellschaft setzen.

Eine weitere Gelegenheit, unserem städtischen Personal unsere Wertschätzung zu zeigen, bietet sich schon bald. Demnächst wird der nächste Sanierungsschritt zur Sanierung der Pensionskasse auf die Traktandenliste kommen. Sorgen wir dafür, dass diese nicht, wie befürchtet, zu einem einseitigen Opfer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird.


Christa Meier,
6.2.2018, 117. Jahrgang, Nr. 37.

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